1.Für alle Angebote und Verträge und Lieferungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2.
Anderweitige besondere Abreden bei oder nach Vertragsabschluss werden
nur durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers rechtsgültiger
Vertragsbestandteil.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten in jedem Falle als Vertragsbestandteil.
2. Preis
2.1
Die Preise Verstehen sich einschließlich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer ohne jeglichen Abzug gegen Barzahlung, es sei denn,
anderes wäre schriftlich vereinbart.
2.2 Besonderer, über die
vertraglich einbezogenen Leistungen hinausgehende vereinbarte Leistungen
des Verkäufers, z.B. Montagearbeiten, Leistungen ausserhalb von
Gewährleistungspflichten, werden besonders berechnet und sind bei
Fälligkeit des Entgelts in Bar zu zahlen.Diese Entgelte verstehen sich
ausschliesslich mit Mehrwertsteuer.
2.3 Entstehen nach
Vertragsabschluss ernsthafte und erhebliche Bedenken gegen
Zahlungsfähigkeit und/oder –bereitschaft des Käufers, so darf der
Verkäufer seine Leistungen verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für
sie Sicherheit erbracht ist.
2.4 Soll die Lieferung oder Leistung
des Verkäufers später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen,
behält sich der Verkäufer eine angemessene Erhöhung des Entgelts unter
der Voraussetzung vor, dass sich die bei Vertragsabschluss gegebenen,
für die Bestimmung des Entgelts maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere
Kosten für Material, Löhne, Transporte, öffentliche Ausgaben, nicht
unerheblich verändert haben sollten.
2.5 Gegen Forderungen des Verkäufers darf der Käufer nicht aufrechnen und steht ihm ein Zurückhaltungsrecht nicht zu.
2.6
Bei Überschreitung des Zahlungszieles behält sich der Verkäufer eine
Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen gültigen
Diskontsatz vor.
2.7 Bei Auftragserteilung sind 20% Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist ist netto bei Lieferung zu Zahlen.
3. Lieferung
3.1
Die Lieferfrist beginnt nach Abschluss des Kaufvertrages.
Vorraussetzung sind: Eignung über die Ausführungsart aller Positionen
und Einhaltung
der vereinbarten Zahlung
3.2 Der Verkäufer
ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, sie
einzeln abzunehmen und aufgrund einzelner Rechnung zu bezahlen.
3.3 Die Lieferung erfolgt unversichert ab Werk oder Lager des Verkäufers und Gefahr des Käufers.
3.4 Mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Stelle geht die Gefahr auf den Käufer über
3.5
Kommt der Verkäufer in Leistungsverzug oder wird die Leistung aus von
ihm zu vertretenden Gründen unmöglich, so kann der Käufer – im ersten
Fall jedoch nur nach Setzung einer Nachfrist, die der Lieferzeit der
Herstellerfirma entspricht – sich vom Vertrage lösen oder Ersatz des
nachweislich entstandenen unmittelbaren Schadens verlangnen.
3.6
Sollte bei teilweisem Leistungsverzug des Verkäufers oder von ihm zu
vertretender teilweiser Unmöglichkeit die teilweise Erfüllung des
Vertrages für den Käufer kein Interesse haben, so gibt §3.5
entsprechend.
3.7 Nimmt der Käufer die Ware bei Lieferung nicht
ab oder möchte ein Käufer vom Kaufvertrag unberechtigt zurücktreten, so
hat er Schadensersatz von 15% des vereinbarten Kaufvertrages zu zahlen
bzw. den entgangenen Gewinn und Schaden zu ersetzen.
4. Gewährleistung
4.1
Der Käufer ist verpflichtet, die Leistung des Verkäufers unverzüglich
auf das Vorliegen von Mängeln zu prüfen und offensichtliche Mängel
sofort zu rügen und zwar schriftlich.
4.2 Die Beseitigung von
Mängeln erfolgt ausschliesslich durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
oder angemessene Gutschrift nach Wahl des Verkäufers.
4.3 Wenn
und soweit ein Hersteller, Lieferant oder sonstige Dritter eine eigene
Gewährleistung gegenüber dem Käufer übernimmt – z.B. durch Übergabe
einer Garantie – wird dadurch die Gewährleistungspflicht des Verkäufers
selbst im Verhältnis zum Käufer in keinem Falle erweitert.
4.4
Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaft ist eine Haltung des Verkäufers für
mittelbare Schäden (Mangelfolgeschäden) ausgeschlossen.
4.5 Für gebrauchte Gegenstände bzw. Ausstellungsware übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung.
4.6
Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Käufers, welche mit einer
mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen und zwar
gleichgültig, auf welchem Rechtsgrund diese gestützt sein mögen.
4.7
Für Filteranlagen, Heizung usw, die in flexiblem Rohr installiert
werden, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für einen
evtl.eintretenden Schaden. Ebenso nicht für Schäden, die durch
Trockenlauf der Pumpe entstehen. Auf die Technik einer Anlage gewährt
der Verkäufer 2 Jahre Garantie; auf die Folie 2 Jahre bei sachgemässer
Behandlung. Bodenarbeiten und Anfüllung des Beckens sind bauseitig zu
leisten und von der Haftung ausgeschlossen. Bei unsachgemässer
Eigenmontage einer Anlage entfällt jeglicher Garantieanspruch, ebenso
für Schäden, die durch überhöhte Chlorung des Wassers verursacht werden.
Bei Schäden von nicht sichtbaren Versorgungsleitungen übernimmt der
Verkäufer keine Haftung. Wanddurchführungen sowie dessen Abdichtungen
sind bauseits zu leisten.
4.8 Sämtliche Ansprüche des Käufers
wegen versteckter Mängel verjähren in sechs Monaten seit der Ablieferung
und Abnahme und zwar gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie
hergeleitet sein mögen und ohneRücksicht auf die vom Hersteller oder
Lieferanten oder sonstigen Dritten gewährten Garantiedauer.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisschuld
sowie aller aus laufender Geschäftsverbindung entstandener und noch
entstehender Forderungen unser Eigentum. Vor der vollständigen Bezahlung
sind Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Ware an Dritte
unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der
Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen
5.2 Veräußert der
Käufer die Eigentumsvorbehaltsware oder geht das Eigentum an dieser
durch Verbindung oder Vermischung auf Dritte über, so tritt er für
diesen Fall schon hiermit seine Forderung gegen den Dritten an uns ab.
Veräußert der Dritte die Ware zusammen mit anderen Gegenständen zu einem
Gesamtpreis, so gilt derjenige Teil der Gesamtforderung an uns
abgetreten, der der Höhe unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung
gegen den Käufer entspricht.
5.3 Für den Fall, dass der Käufer
unter Verarbeitung der Ware eine neue bewegliche Sache herstellt,
überträgt der Käufer das Eigentum an der neu hergestellten Sache zur
Sicherung unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung auf uns, wobei
zwischen dem Käufer und uns Einigkeit darüber besteht, dass der Käufer
die neu hergestellte Sache für uns verwahrt. Unser Sicherungseigentum
erlischt, sobald unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung vom
Käufer bezahlt sind.
5.4 Der Käufer verpflichtet sich, die
Eigentumsvorbehaltsware vor vollständiger Erfüllung unserer sämtlicher
Forderungen weder mit Rechten Dritter zu belasten, noch einem anderen
zur Sicherung zu übereignen. Der Käufer hat uns die Wahrung unserer
Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und seine Unterlagen zu
getreuen Händen zu überlassen. Sämtliche Interventionskosten trägt der
Käufer.
6. Warenrücknahme
Rücksendungen von Waren
sind in jedem Fall nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung
zulässig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um neuwertige,
gebrauchte oder beschädigte Waren oder um einen Gewährleistungsfall
handelt. Unfrei übersandte Sendungen werden nicht angenommen.
Beschaffungsware ( keine Lagerware ) oder Sonderanfertigungen sind von
der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
7.Rechte des Bestellers auf Rücktritt
Sollte
eine Lieferung teilweise oder vollkommen unmöglich sein, ist ein
Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen. Der
Besteller hat ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferant eine ihm gestellte
angemessene Nachfrist für die Behebung oder Besserung eines von ihm zu
vertretenden Mangels im Sinne dieser Bedingungen durch sein Verschulden
fruchtlos verstreichen lässt.
8.Sonstiges
Alle
mit der Fa. abgeschlossenen Verträge unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
ausdrücklichem Ausschluss des U.N.- Kaufrechts. Für sämtliche
gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist
Gerichtsstand Neuruppin. Dieser Vertrag bleibt auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. Eine
Änderung oder Aufhebung vorstehender Bedingungen durch
Einkaufsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen.