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AGB`s

Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Auftrag

1.Für alle Angebote und Verträge und Lieferungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Anderweitige besondere Abreden bei oder nach Vertragsabschluss werden nur durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers rechtsgültiger Vertragsbestandteil.

1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten in jedem Falle als Vertragsbestandteil.

2. Preis

2.1 Die Preise Verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne jeglichen Abzug gegen Barzahlung, es sei denn, anderes wäre schriftlich vereinbart.

2.2 Besonderer, über die vertraglich einbezogenen Leistungen hinausgehende vereinbarte Leistungen des Verkäufers, z.B. Montagearbeiten, Leistungen ausserhalb von Gewährleistungspflichten, werden besonders berechnet und sind bei Fälligkeit des Entgelts in Bar zu zahlen.Diese Entgelte verstehen sich ausschliesslich mit Mehrwertsteuer.

2.3 Entstehen nach Vertragsabschluss ernsthafte und erhebliche Bedenken gegen Zahlungsfähigkeit und/oder –bereitschaft des Käufers, so darf der Verkäufer seine Leistungen verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie Sicherheit erbracht ist.

2.4 Soll die Lieferung oder Leistung des Verkäufers später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, behält sich der Verkäufer eine angemessene Erhöhung des Entgelts unter der Voraussetzung vor, dass sich die bei Vertragsabschluss gegebenen, für die Bestimmung des Entgelts maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere Kosten für Material, Löhne, Transporte, öffentliche Ausgaben, nicht unerheblich verändert haben sollten.

2.5 Gegen Forderungen des Verkäufers darf der Käufer nicht aufrechnen und steht ihm ein Zurückhaltungsrecht nicht zu.

2.6 Bei Überschreitung des Zahlungszieles behält sich der Verkäufer eine Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen gültigen Diskontsatz vor.

2.7 Bei Auftragserteilung sind 20% Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist ist netto bei Lieferung zu Zahlen.

3. Lieferung

3.1 Die Lieferfrist beginnt nach Abschluss des Kaufvertrages. Vorraussetzung sind: Eignung über die Ausführungsart aller Positionen und Einhaltung

der vereinbarten Zahlung

3.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, sie einzeln abzunehmen und aufgrund einzelner Rechnung zu bezahlen.

3.3 Die Lieferung erfolgt unversichert ab Werk oder Lager des Verkäufers und Gefahr des Käufers.

3.4 Mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Stelle geht die Gefahr auf den Käufer über

3.5 Kommt der Verkäufer in Leistungsverzug oder wird die Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen unmöglich, so kann der Käufer – im ersten Fall jedoch nur nach Setzung einer Nachfrist, die der Lieferzeit der Herstellerfirma entspricht – sich vom Vertrage lösen oder Ersatz des nachweislich entstandenen unmittelbaren Schadens verlangnen.

3.6 Sollte bei teilweisem Leistungsverzug des Verkäufers oder von ihm zu vertretender teilweiser Unmöglichkeit die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Käufer kein Interesse haben, so gibt §3.5  entsprechend.

3.7 Nimmt der Käufer die Ware bei Lieferung nicht ab oder möchte ein Käufer vom Kaufvertrag unberechtigt zurücktreten, so hat er Schadensersatz von 15% des vereinbarten Kaufvertrages zu zahlen bzw. den entgangenen Gewinn und Schaden zu ersetzen.

4. Gewährleistung

4.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Leistung des Verkäufers unverzüglich auf das Vorliegen von Mängeln zu prüfen und offensichtliche Mängel sofort zu rügen und zwar schriftlich.

4.2 Die Beseitigung von Mängeln erfolgt ausschliesslich durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder angemessene Gutschrift nach Wahl des Verkäufers.

4.3 Wenn und soweit ein Hersteller, Lieferant oder sonstige Dritter eine eigene Gewährleistung gegenüber dem Käufer übernimmt – z.B. durch Übergabe einer Garantie – wird dadurch die Gewährleistungspflicht des Verkäufers selbst im Verhältnis zum Käufer in keinem Falle erweitert.

4.4 Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaft ist eine Haltung des Verkäufers für mittelbare Schäden (Mangelfolgeschäden) ausgeschlossen.

4.5 Für gebrauchte Gegenstände bzw. Ausstellungsware übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung.

4.6 Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Käufers, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen und zwar gleichgültig, auf welchem Rechtsgrund diese gestützt sein mögen.

4.7 Für Filteranlagen, Heizung usw, die in flexiblem Rohr installiert werden, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für einen evtl.eintretenden Schaden. Ebenso nicht für Schäden, die durch Trockenlauf der Pumpe entstehen. Auf die Technik einer Anlage gewährt der Verkäufer 2 Jahre Garantie; auf die Folie 2 Jahre bei sachgemässer Behandlung. Bodenarbeiten und Anfüllung des Beckens sind bauseitig zu leisten und von der Haftung ausgeschlossen. Bei unsachgemässer Eigenmontage einer Anlage entfällt jeglicher Garantieanspruch, ebenso für Schäden, die durch überhöhte Chlorung des Wassers verursacht werden. Bei Schäden von nicht sichtbaren Versorgungsleitungen übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Wanddurchführungen sowie dessen Abdichtungen sind bauseits zu leisten.

4.8 Sämtliche Ansprüche des Käufers wegen versteckter Mängel verjähren in sechs Monaten seit der Ablieferung und Abnahme und zwar gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet sein mögen und ohneRücksicht auf die vom Hersteller oder Lieferanten oder sonstigen Dritten gewährten Garantiedauer.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisschuld sowie aller aus laufender Geschäftsverbindung entstandener und noch entstehender Forderungen unser Eigentum. Vor der vollständigen Bezahlung sind Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Ware an Dritte unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen

5.2 Veräußert der Käufer die Eigentumsvorbehaltsware oder geht das Eigentum an dieser durch Verbindung oder Vermischung auf Dritte über, so tritt er für diesen Fall schon hiermit seine Forderung gegen den Dritten an uns ab. Veräußert der Dritte die Ware zusammen mit anderen Gegenständen zu einem Gesamtpreis, so gilt derjenige Teil der Gesamtforderung an uns abgetreten, der der Höhe unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer entspricht.

5.3 Für den Fall, dass der Käufer unter Verarbeitung der Ware eine neue bewegliche Sache herstellt, überträgt der Käufer das Eigentum an der neu hergestellten Sache zur Sicherung unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung auf uns, wobei zwischen dem Käufer und uns Einigkeit darüber besteht, dass der Käufer die neu hergestellte Sache für uns verwahrt. Unser Sicherungseigentum erlischt, sobald unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung vom Käufer bezahlt sind.

5.4 Der Käufer verpflichtet sich, die Eigentumsvorbehaltsware vor vollständiger Erfüllung unserer sämtlicher Forderungen weder mit Rechten Dritter zu belasten, noch einem anderen zur Sicherung zu übereignen. Der Käufer hat uns die Wahrung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und seine Unterlagen zu getreuen Händen zu überlassen. Sämtliche Interventionskosten trägt der Käufer.

6. Warenrücknahme

Rücksendungen von Waren sind in jedem Fall nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um neuwertige, gebrauchte oder beschädigte Waren oder um einen Gewährleistungsfall handelt. Unfrei übersandte Sendungen werden nicht angenommen. Beschaffungsware ( keine Lagerware ) oder Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

7. Rechte des Bestellers auf Rücktritt

Sollte eine Lieferung teilweise oder vollkommen unmöglich sein, ist ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen. Der Besteller hat ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferant eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Besserung eines von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Bedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt.

8. Sonstiges

Alle mit der Fa.  abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.- Kaufrechts. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand Neuruppin. Dieser Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. Eine Änderung oder Aufhebung vorstehender Bedingungen durch Einkaufsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen.